Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung?

Nein, Sie können sich und Ihr Kind jederzeit bei uns nach vorheriger Terminabsprache vorstellen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mein Kind bei Ihnen vorstellen?

In den meisten Fällen ist ein Ersttermin zwischen dem 7. und 11. Lebensjahr sinnvoll. Gern können Sie auch schon eher, auf Anraten des Zahnarztes zum Beispiel, bei uns vorbeikommen.

Was passiert beim ersten Termin?

Hierbei geht es vordergründig um eine erste Untersuchung, eine Beurteilung der Fehlstände und eine Beratung, wie die nächsten Schritte aussehen könnten und in welchem Rahmen diese überhaupt notwendig sind. Zudem werden Sie über die voraussichtliche Dauer und die Kosten der Behandlung, sowie mögliche Alternativen beraten.

Wie geht es nach der Behandlung weiter?

Die Fehlstellung ist behoben, der Patient glücklich – die Behandlung ist vorbei? Noch nicht ganz. Im Gebiss gibt es nie Stillstand, deshalb ist die sogenannte Retention, also das Festhalten des guten Ergebnisses, umso wichtiger. Es gibt hierbei mehrere Möglichkeiten, eine Rückbewegung der Zähne zu verhindern, sowohl über lockere Schienen als auch über festsitzende Lingualretainer auf der Innenseite der Zähne. Ich berate Sie gern zu diesem Thema, damit das Behandlungsergebenis ein Leben lang erhalten bleibt.

Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Behandlungen der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5 eine Behandlung zu 80%. Den verbleibenden Eigenanteil von 20% erstatten die Krankenkassen am Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung zurück.

Die Krankenkassen handeln gemäß dem Leitsatz: „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“. Dadurch kann es in Abhängigkeit der Behandlung zu Mehrkosten kommen (z.B. für zahnfarbene Brackets, superelastische Bögen, etc.)

Was muss ich tun, wenn etwas kaputt oder verloren gegangen ist?

Rufen Sie uns bitte zeitnah an, oder vereinbaren Sie einen Termin über das Onlineformular, damit wir den Verlust oder die Problemstelle beheben können.